Ausbildung zum Obstbaumwart

Ausbildung zum Obstbaumwart

Ausbildung zum/zur Obstbaumwart/in im Bezirk Oberbayern

Anmeldung bis Ende November 2024!

Einjähriger Intensivkurs in 10 Modulen

Januar bis Dezember 2025

Info-Flyer

Informieren Sie sich im Flyer des Bayerischen Streuobstpaktes vom Bezirksverband Oberbayern für Gartenkultur und Landespflege e.V. über Ausbildungsinhalte, Dauer und Gebühren.

Fragen & Anmeldung

Melden Sie sich gerne!
Streuobstberater: Martin Landes
Telefon: 08031 392 3332
E-Mail: martin.landes@lra-rosenheim.de
Stichwort: Baumwart

Wir haben Ihr Interesse geweckt?

Dann melden Sie sich bitte bei der Kreisfachberatung in Ihrem oberbayerischen Landkreis für die Teilnahme an unserer Baumwartausbildung. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Teilnahmegebühr:

Die Kursgebühr beträgt 700 inklusive kursbegleitendem Skript. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung inklusive einer Zahlungsaufforderung. Bitte überweisen Sie den geforderten Betrag zeitnah.

Prüfung und Zertifikat

Am Ende der Ausbildung wird eine theoretische undpraktische Prüfung durchgeführt. Ist die Prüfung bestanden, wird den Absolventen ein Zertifikat und eine Urkunde verliehen. Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist die Teilnahme an den Modulen. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung im Folgejahr wiederholt werden.

Teilnahmevoraussetzungen

  • Gärtnerisches Grundverständnis
  • Grundkenntnisse im Obstbaumschnitt
  • Mitgliedschaft in einem Obst-& Gartenbauverein Nachweis erforderlich (Neueintritt möglich)
  • Interesse an professionellem Schnitt / Weitergabe des erlernten Wissens

Um eine hohe Ausbildungsqualität zu gewährleisten, ist die Ausbildung auf eine Teilnehmerzahl von 63 Personen begrenzt. Dabei werden die theoretischen Inhalte überwiegend in Online-Kursen vermittelt Die praktischen Inhalte und Übungen hingegen finden in drei kleineren Gruppen (Nord-, West-, Ost-Oberbayern) zu je 21 Teilnehmer/innen statt. Die 63 Kursplätze werden zu gleichen Teilen an die oberbayrischen Landkreise vergeben. Schöpft ein Landkreis sein Kontingent nicht aus, können die übrigen Ausbildungsplätze nach dem Losverfahren auf die anderen Landkreise übertragen werden.